Wenn in Deutschland von Steuerreformen die Rede ist, reagieren viele reflexartig mit Skepsis. Über Jahre hinweg wurde jede Reform mit höheren Abgaben, mehr Bürokratie und weniger Gestaltungsspielraum verbunden.
Ist das bei der Steuerreform in Zypern auch so?
Zyperns Steuerreform ist moderat und bringt sogar enorme Vorteile, die Zypern immer noch ein attraktiver Unternehmensstandort sein lässt.
Die Reform startet ab 1. Januar 2026 und zielt auf mehr Transparenz und internationale Anerkennung ab.
Vorteile dieser Steuerreform
- Stärkere internationale Anerkennung
- Reputationsgewinn
- Weniger Erklärungsbedarf
- Höhere Akzeptanz in Lieferketten & Compliance-Prüfungen
- Professioneller Auftritt nach außen
Einkommensteuer und Privatpersonen
Mit der Steuerreform 2026 werden die Einkommensteuerfreibeträge und Tarifstufen für natürliche Personen angepasst. Ziel ist eine spürbare Entlastung mittlerer Einkommen, ohne das progressive System aufzugeben.
Die Einkommensteuer für natürliche Personen bleibt in ihrer Struktur unverändert. Zypern behält das progressive System bei.
Neue Einkommensteuerklassen:
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
| bis 22.000 € | 0% |
| 22.001 € – 32.000 € | 20% |
| 32.001 € – 42.000 € |
25% |
| 42.001 € – 72.000 € |
30% |
| ab 72.001 € |
35% |
Privatpersonen können nun vom steuerpflichtigen Einkommen neben Lebensversicherungen auch Versicherungsprämien für dauerhafte / teilweise Erwerbsunfähigkeit abziehen.
Zinsen für ein Darlehen für den Kauf eines Hauptwohnsitzes oder für die Miete eines Hauptwohnsitzes, ein Abzug von bis zu 2.000 € wird gewährt
Für die energetische Sanierung eines Hauptwohnsitzes oder für den Kauf eines neuen Elektrofahrzeugs wird ein Abzug von bis zu 1.000 € gewährt.
Ausländische Renten sind bis 5.000€ (vorher 3.420€) steuerfrei. Dann greift der Steuersatz von 5%.
Die Bruttoeinkommensgrenze für die obligatorische Einreichung geprüfter Jahresabschlüsse durch natürliche Personen (z. B. Freelancer, Einzelunternehmer) wird von 70.000 € auf 120.000 € angehoben.
Die Abgabe von Einkommensteuererklärungen wird für alle in der Republik ansässigen Personen ab 25 Jahren obligatorisch, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtiges Einkommen haben, um die Steuerbasis zu verbreitern und die Steuereinnahmen zu erhöhen.
Die obligatorische Abgabe von Einkommensteuererklärungen durch Personengesellschaften wird eingeführt.
Die Frist für die Einreichung eines Einspruchs beim Steuerkommissar wird auf 60 Tage verlängert.
Verwaltungsstrafen und Geldbußen werden geändert, um die freiwillige Einhaltung der Vorschriften zu verbessern.
Die Zahlung von Mieten über 500€ für Immobilien innerhalb der Republik erfolgt ab 1.7.2026 ausschließlich über:
(a) Banküberweisung oder
(b) Debit- oder Kreditkartenzahlung oder
(c) jede andere anerkannte elektronische Zahlungsmethode oder Bankscheck.
Also keine Barzahlung mehr.
Familien
Ein zentrales Element der zyprischen Steuerreform 2026 ist die Einführung gezielter Freibeträge, die an das Haushaltseinkommen und die Familienzusammensetzung gekoppelt sind.
Diese Freibeträge wirken sich als Minderung des zu versteuernden Einkommens aus und gelten nur, wenn die entsprechenden Einkommensgrenzen erreicht werden.
Einkommensgrenzen für die Anspruchsberechtigung:
Die Anspruchsberechtigung wird anhand des Jahreseinkommens und des Haushaltsstatus zum 31. Dezember des jeweiligen Steuerjahres beurteilt.
Für Ehepartner oder Lebenspartner wird die Anspruchsberechtigung anhand des gemeinsamen Haushaltseinkommens ermittelt, wobei die Grenzen je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder variieren:
Bis zu 90.000 € ohne unterhaltsberechtigte Kinder
Bis zu 100.000 € bei einem oder zwei unterhaltsberechtigten Kindern
Bis zu 150.000 € bei drei oder vier unterhaltsberechtigten Kindern
Bis zu 200.000 € bei fünf oder mehr unterhaltsberechtigten Kinder
Für Alleinstehende beträgt die relevante jährliche Einkommensgrenze bis zu 40.000 €
Wenn die geltende Grenze erreicht ist, stehen die Abzüge jedem Ehepartner oder Lebenspartner bzw. der alleinstehenden Person zur Verfügung. Diese Regelung ist besonders für Doppelverdienerhaushalte relevant, da sie eine Verteilung der Entlastung auf beide Ehepartner ermöglicht, anstatt sie auf einen einzigen Steuerzahler zu konzentrieren.
Steuerfreibeträge für jeden Ehe- oder Lebenspartner:
für das erste unterhaltsberechtigte Kind 1.000 €, für das zweite unterhaltsberechtigte Kind 1.250 € und für das dritte und unterhaltsberechtigte Kind 1.500 €;
abhängige Kinder umfassen Kinder, die Schüler oder Studenten bis zum Alter von 24 Jahren sind.
Unternehmenssteuer
Wie erwartet steigt der Körperschaftsteuersatz in Zypern von 12.5 % auf 15 %. Diese Änderung bringt Zypern in Einklang mit dem Mindeststeuerrahmen der OECD-Säule 0 und trägt internationalen Entwicklungen Rechnung. Gleichzeitig bleibt der Steuersatz für in Zypern tätige Unternehmen wettbewerbsfähig.
Zypern verlässt bewusst den Bereich aggressiver Niedrigsteuerregime.
Für Unternehmen bedeutet das:
- höhere internationale Akzeptanz
- weniger Rückfragen bei Banken, Geschäftspartnern und Investoren
- reduzierte Risiken bei Compliance- und Substanzprüfungen
- ein klarer strategischer Standortvorteil statt reiner Steuersparargumente
Weitere Vorteile für Unternehmen
Die maximal abzugsfähigen Bewirtungskosten werden auf 30.000 € pro Jahr angehoben ( vorher 17.086 €)
Die Einreichung solcher Kostenpunkte ist im Vergleich zu Deutschland wesentlich einfacher und erfordert keinen extra Bewirtungsbeleg.
Verlängerter Verlustvortrag: Steuerliche Verluste können künftig bis zu 7 Jahre vorgetragen werden (zuvor fünf Jahre).
Für Gewinne aus der Veräußerung von Krypto-Vermögenswerten wird eine Sonderbesteuerung mit einem Pauschalsatz von 8 % (vorher 12,5% für Unternehmen, Privat entsprechend Einkommenssteuertabelle) eingeführt (Verluste aus der Veräußerung können mit Gewinnen desselben Jahres verrechnet werden).
Die 120-prozentige Sonderabschreibung für Forschungs- und Entwicklungsausgaben für immaterielle Vermögenswerte wird bis 2030 verlängert.
Steuerfreibetrag von 200.000€ für Abfindungszahlungen bei Kündigung durch den Arbeitgeber, dann 20% pauschal.
Die fiktive Dividendenausschüttung auf Gewinne, die nach dem 1.1.2026 erzielt werden, wird abgeschafft.
Der Sonderverteidigungsbeitragssatz auf tatsächliche Dividendenausschüttungen wird für Gewinne, die nach dem 1.1.2026 erzielt werden, von 17 % auf 5 % gesenkt.
Die Erhebung des Sonderverteidigungsbeitrags auf Mieteinnahmen wird abgeschafft. Mieteinnahmen unterliegen weiterhin der Einkommensteuer.
Auf Dividenden, die an ein Unternehmen mit Sitz in einem Niedrigsteuergebiet gezahlt werden, wird eine Quellensteuer von 5 % erhoben.
Der Quellensteuersatz des Sonderabwehrbeitrags auf Zinsen aus Staatsanleihen eines anderen EU-Mitgliedstaats und auf Einlagen der Krankenkasse wird auf 3 % gesenkt.
Für Personen ohne Herkunftsbezug, die seit 17 Jahren in Zypern leben, wird eine alternative Besteuerungsmethode für einen Zeitraum von fünf plus fünf Jahren eingeführt, wobei pro Fünfjahreszeitraum ein Pauschalbetrag von 250.000 € zu entrichten ist.
Die Frist für die Einreichung von Körperschaftsteuererklärungen wird auf den 31. Januar des zweiten Jahres nach dem Steuerjahr verschoben, und dieser Termin gilt auch für die Zahlung der Körperschaftsteuer.
Fiktiver Zinsabzug (NID) – bis zu 80% des ansonsten berechneten steuerpflichtigen Einkommens.
Modifizierte Nexus IP Box – bis zu 80% des qualifizierten Nettosteuereinkommens (zulässig parallel zu NID) steuerfrei.
Zypern positioniert sich als seriöser, berechenbarer EU-Standort, der steuerliche Attraktivität mit regulatorischer Klarheit verbindet.
Die Steuerreform in Zypern stellt einen ausgewogenen Wandel hin zu mehr Transparenz, verbesserter Compliance und größerer Klarheit für Unternehmen und Privatpersonen dar. Eine frühzeitige Überprüfung und Planung sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass bestehende Strukturen auch unter den neuen Bestimmungen effizient und gesetzeskonform bleiben.