Warum Auswanderer in ein Krankenversicherungs-Vakuum geraten

Krankenversicherung in Zypern: Das Dilemma zwischen Yellow Slip, ARC-Nummer und GESY

Warum Auswanderer in ein Krankenversicherungs-Vakuum geraten

 

 

 

Der Yellow Slip als Schlüssel

 

Wer als EU-Bürger dauerhaft nach Zypern zieht, benötigt den sogenannten Yellow Slip. Dieses Dokument dient als Aufenthaltsbescheinigung und enthält die ARC-Nummer (Alien Registration Certificate Number). Diese Nummer ist entscheidend, weil sie für viele Schritte im Alltag gebraucht wird – unter anderem auch für die Anmeldung bei der GESY, dem staatlichen Gesundheitssystem in Zypern.

 

Ohne ARC-Nummer ist die Registrierung schlicht nicht möglich.

 

Das Problem: Bis der Yellow Slip ausgestellt ist, vergehen Monate. Und in dieser Zeit entsteht ein Versicherungs-Vakuum.

 

Es besteht keine Krankenversicherung!

 

 

 

Ohne ARC keine Anmeldung bei GESY

 

Die Registrierung bei der GESY ist nur mit ARC-Nummer möglich. Wer noch auf seinen Yellow Slip wartet, bleibt außen vor – und ist somit offiziell nicht im staatlichen System krankenversichert.

 

Notfälle werden natürlich im Krankenhaus behandelt. Diese Behandlungen sind in der Regel kostenpflichtig.

 

Für viele Auswanderer fühlt sich das wie ein riskanter Schwebezustand an, über Monate keine Krankenversicherung zu haben.

 

Schnell ist ein kleiner Unfall passiert.

 

 

 

Private Krankenversicherung als Zwischenlösung

 

Eine häufig genutzte Möglichkeit in dieser Wartezeit ist eine private Krankenversicherung. Diese kann lokal in Zypern oder international abgeschlossen werden.

 

Sie ist oft die einzige praktikable Lösung, um nicht völlig unversichert dazustehen, bis der Yellow Slip vorliegt.

 

 

 

Gerade internationale Policen sind für Auswanderer, Expats oder digitale Nomaden interessant, weil sie flexibel sind und auch bei Umzügen in andere Länder bestehen bleiben können.

 

Hier bekommen Auswanderer, Expats und digitale Nomaden einen kostenlosen Vergleich von internationalen Krankenversicherungen – individuell abgestimmt auf ihre persönliche Situation. 

Kostenlose Beratung buchen

 

Die europäische Gesundheitskarte EHIC– warum sie keine Lösung ist:

 

Manche Auswanderer greifen auf die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) zurück. Damit lassen sich notwendige Behandlungen im Ausland in Anspruch nehmen – aber nur, solange man noch im Herkunftsland versichert ist.

 

 

 

Das klingt praktisch, führt aber zum nächsten Dilemma:

 

Wer seine alte Krankenversicherung in Deutschland oder einem anderen EU-Land behält, signalisiert gleichzeitig, dass er dort noch sozialversichert ist. Und das kann steuerlich problematisch werden.

 

 

Steuerliche Stolperfalle durch fortbestehende Versicherung

 

Die Krankenversicherung im Heimatland ist ein starkes Indiz dafür, dass der Lebensmittelpunkt offiziell noch dort liegt. Das kann bedeuten:

 

  • Weiterhin Beitragspflichten gegenüber der Krankenkasse.
  • Mögliche Steuerpflicht im alten Heimatstaat. 

 

Gerade für Menschen, die nach Zypern gehen, um dort steuerlich ansässig zu werden, ist das ein ernstzunehmendes Risiko.

 

Es verlängert die Steuerpflicht in Deutschland.

 

 

 

EHIC ist nur für Notfälle gedacht

Hinzu kommt: Die EHIC ist nicht für dauerhafte Aufenthalte gedacht, sondern für Reisen und kurzfristige Aufenthalte und dort entstehende Notfälle.

 

Wer sie dauerhaft im Ausland nutzt, handelt entgegen ihrem Zweck.

 

 

Krankenkassen können im Nachhinein feststellen, dass Leistungen über die EHIC missbräuchlich in Anspruch genommen wurden. In diesem Fall drohen Nachforderungen oder Rückerstattungsansprüche.

 

 

Das S1-Formular – Anspruchsübertragung ins Ausland

Eine Sonderregelung bietet das S1-Formular.

 

  • Es richtet sich vor allem an Rentner und bestimmte Anspruchsgruppen.
  • Mit dem S1 bleibt man in seinem Heimatland – etwa Deutschland – bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert.
  • Gleichzeitig muss man sich in Zypern bei GESY registrieren und dort ärztliche Leistungen wie ein Einheimischer nutzen.
  • Die Kosten rechnet GESY mit der Krankenkasse im Heimatland ab.

 

Für Auswanderer, die dauerhaft nach Zypern ziehen und dort steuerlich ansässig werden wollen, ist das S1 in der Regel auch keine Lösung, das Vakuum zwischen Yellow Slip und GESY-Registrierung zu füllen.

 

 

Fazit: Zwischenlösung notwendig

Das beschriebene Vakuum ist real und betrifft viele Auswanderer.

 

Wir empfehlen:

 

·       Yellow Slip so früh wie möglich beantragen – nur mit ARC-Nummer ist die GESY-Registrierung möglich.

 

·       Private Krankenversicherung abschließen, um die Wartezeit ohne Risiken zu überbrücken und lückenlos abgesichert zu sein.

 

·       Alte Krankenkasse im Heimatland offiziell abmelden, um steuerliche Probleme und Nachforderungen zu vermeiden.

 

·       EHIC nur für Notfälle nutzen, nicht als Dauerlösung.

 

·       S1 nutzen, falls berechtigt – z. B. als Rentner.

 

 

 

Wer diese Punkte beachtet, vermeidet hohe Kosten für die Gesundheit, steuerliche Stolperfallen, Nachforderungen, Rückerstattungsansprüche. 

 

Wer eine flexible, internationale Lösung sucht, kann sich hier kostenlos beraten lassen und erhält einen maßgeschneiderten Vergleich von internationalen Krankenversicherungen: Kostenlose Beratung buchen

 

 

 

So bleiben Sie auch in der Übergangszeit zwischen Yellow Slip, ARC-Nummer und GESY zuverlässig abgesichert – und vermeiden böse Überraschungen.