In Zypern können alle geschäftlichen Ausgaben, die nachweislich im Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung stehen, von der Körperschaftsteuer abgezogen werden.
Voraussetzung ist, dass die Kosten angemessen sind und durch Belege nachgewiesen werden.
Hier ein Überblick über die gängigsten Betriebsausgaben, die steuerlich berücksichtigt werden können:
Reparaturen und Instandhaltung
Aufwendungen für die Wartung von Gebäuden, Maschinen, Fahrzeugen und Arbeitsmitteln können vollständig abgesetzt werden.
Löhne und Gehälter
Personalkosten sind abziehbar, allerdings nur, wenn alle Sozialabgaben fristgerecht gezahlt wurden.
Uneinbringliche Forderungen
Wenn eine Forderung nachweislich uneinbringlich ist und im selben Jahr abgeschrieben wurde, kann sie vom Gewinn abgezogen werden.
Forschung & Entwicklung
Ausgaben für wissenschaftliche Forschung oder Entwicklung sind abzugsfähig, sofern sie buchhalterisch korrekt erfasst wurden und der Firma selbst gehören.
Immaterielle Werte
Kosten für den Erwerb oder die Entwicklung von Patenten, Marken oder Software können über fünf Jahre verteilt steuerlich angesetzt werden.
Spenden
Zuwendungen an anerkannte Bildungs-, Kultur- oder Sozialprojekte in Zypern sind absetzbar – sofern im Jahr der Spende kein Verlust entstanden ist.
Zinsen auf betriebliche Darlehen
Zinsen für Kredite, die für betriebliche Investitionen aufgenommen wurden, gelten als Betriebsausgabe.
Ausbildungsfonds
Beiträge zu genehmigten Bildungsfonds für Mitarbeitende sind abziehbar.
Gewinne aus immateriellen Wirtschaftsgütern
80 % des Gewinns aus bestimmten geistigen Eigentumsrechten kann steuerlich abgezogen werden. Verluste aus diesen Bereichen dürfen hingegen nur zu 20 % vorgetragen werden.
Geschäftliche Bewirtung
Repräsentationskosten sind bis zu 1 % des Jahresumsatzes – maximal 17.086 € – abzugsfähig.
Film- und Medienproduktion
Bei Investitionen in audiovisuelle Produktionen können bis zu 50 % des Gewinns steuerfrei bleiben (max. 35 % der anerkannten Produktionskosten).
Alle abzugsfähigen Ausgaben müssen ordnungsgemäß dokumentiert und belegbar sein. Fehlen Nachweise oder wird der betriebliche Zusammenhang nicht klar, kann der Abzug verweigert werden.
Wir unterstützen dich bei der Prüfung und Struktur deiner Kosten – klar, nachvollziehbar und gesetzeskonform. Kontaktiere uns jetzt!
Die Rechts- und Nutzungsvereinbarung findest du hier.
Wichtiger Hinweis:
Im Rahmen meiner Tätigkeit biete ich keine Steuer-, Rechts- oder Versicherungsberatung an.
Für fachliche Detailfragen arbeite ich mit erfahrenen Steuerberatern und Anwälten auf Zypern zusammen. Gerne stelle ich bei Bedarf den Kontakt her und begleite die Kommunikation im Gründungs-
oder Auswanderungsprozess.