Abzugsfähige Betriebsausgaben in Zypern

Welche Kosten dein Unternehmen steuerlich geltend machen kann

Grundsatz

In Zypern können alle geschäftlichen Ausgaben, die nachweislich im Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung stehen, von der Körperschaftsteuer abgezogen werden.

Voraussetzung ist, dass die Kosten angemessen sind und durch Belege nachgewiesen werden.

 

Typische abzugsfähige Ausgaben

Hier ein Überblick über die gängigsten Betriebsausgaben, die steuerlich berücksichtigt werden können:

 

Reparaturen und Instandhaltung 

Aufwendungen für die Wartung von Gebäuden, Maschinen, Fahrzeugen und Arbeitsmitteln können vollständig abgesetzt werden.

 

Löhne und Gehälter 

Personalkosten sind abziehbar, allerdings nur, wenn alle Sozialabgaben fristgerecht gezahlt wurden.

 

Uneinbringliche Forderungen 

Wenn eine Forderung nachweislich uneinbringlich ist und im selben Jahr abgeschrieben wurde, kann sie vom Gewinn abgezogen werden.

 

Forschung & Entwicklung 

Ausgaben für wissenschaftliche Forschung oder Entwicklung sind abzugsfähig, sofern sie buchhalterisch korrekt erfasst wurden und der Firma selbst gehören.

 

Immaterielle Werte 

Kosten für den Erwerb oder die Entwicklung von Patenten, Marken oder Software können über fünf Jahre verteilt steuerlich angesetzt werden.

 

Spenden

Zuwendungen an anerkannte Bildungs-, Kultur- oder Sozialprojekte in Zypern sind absetzbar – sofern im Jahr der Spende kein Verlust entstanden ist.

 

Zinsen auf betriebliche Darlehen 

Zinsen für Kredite, die für betriebliche Investitionen aufgenommen wurden, gelten als Betriebsausgabe.

 

Ausbildungsfonds 

Beiträge zu genehmigten Bildungsfonds für Mitarbeitende sind abziehbar.

 

Gewinne aus immateriellen Wirtschaftsgütern 

80 % des Gewinns aus bestimmten geistigen Eigentumsrechten kann steuerlich abgezogen werden. Verluste aus diesen Bereichen dürfen hingegen nur zu 20 % vorgetragen werden.

 

Geschäftliche Bewirtung 

Repräsentationskosten sind bis zu 1 % des Jahresumsatzes – maximal 17.086 € – abzugsfähig.

 

Film- und Medienproduktion 

Bei Investitionen in audiovisuelle Produktionen können bis zu 50 % des Gewinns steuerfrei bleiben (max. 35 % der anerkannten Produktionskosten).

 

Hinweis zur Dokumentation

Alle abzugsfähigen Ausgaben müssen ordnungsgemäß dokumentiert und belegbar sein. Fehlen Nachweise oder wird der betriebliche Zusammenhang nicht klar, kann der Abzug verweigert werden.

 

 

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