Auditpflicht in Zypern

Wann eine Jahresabschlussprüfung Pflicht ist – und wann du dir den Aufwand sparen kannst

Wer muss prüfen lassen?

In Zypern sind alle Kapitalgesellschaften grundsätzlich verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse durch einen in Zypern zugelassenen Prüfer testieren zu lassen.

Das gilt unabhängig davon, ob dein Unternehmen Gewinn erzielt oder noch in der Anlaufphase ist.

 

Ausnahme: Kleine Unternehmen

Unternehmen, die zwei Jahre in Folge folgende Grenzwerte nicht überschreiten, sind von der umfassenden Auditpflicht befreit:

 

  • Jahresumsatz: maximal 200.000 €

  • Bilanzsumme (Vermögen): maximal 500.000 €

 

In diesen Fällen genügt eine sogenannte „Limited Review“ durch einen Prüfer – das ist deutlich einfacher und günstiger als ein vollständiges Audit.

 

 

Warum das wichtig ist

Auch ohne Prüfung bist du verpflichtet, deine Buchhaltung sauber zu führen und fristgerecht einzureichen.

Eine begründete Ausnahme von der Auditpflicht kann jedoch die jährlichen Kosten erheblich senken, besonders für neue oder kleine Firmen.

 

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