Nicht abziehbare Ausgaben in Zypern

Was dein Unternehmen steuerlich nicht geltend machen kann

Überblick

Nicht alle betrieblichen Ausgaben mindern automatisch die Steuerlast. In Zypern gelten klare Vorgaben, welche Kosten vom Finanzamt anerkannt werden – und welche eben nicht. Besonders bei gemischten oder privaten Aufwendungen kommt es schnell zu Problemen bei der Abzugsfähigkeit.

 

Typische nicht abziehbare Kosten

Private Lebenshaltungskosten
Ausgaben, die deinem privaten Lebensstil dienen – etwa Mietkosten für deine eigene Wohnung, private Versicherungen oder Lebensmittel – sind nicht abzugsfähig, selbst wenn du selbstständig oder Geschäftsführer bist.

Fahrten zwischen Wohnung und Büro
Die tägliche Fahrt ins Büro gilt als private Wegstrecke. Auch Leasingkosten oder Sprit für dein privates Auto kannst du nicht geltend machen.

Eigennutzung betrieblicher Güter
Wenn du Waren oder Dienstleistungen deines Unternehmens privat nutzt, darfst du die damit verbundenen Kosten nicht absetzen.

Zinsen und Gebühren auf privates Kapital
Zinszahlungen oder Gebühren für Kapital, das du selbst in die Firma eingebracht hast, sind nicht abziehbar – ebenso wenig wie Tilgungen.

Mietkosten für eigene Immobilien
Wenn du deiner Firma z. B. eigene Büroräume vermietest, kannst du diese Miete nicht als Betriebsausgabe absetzen.

Investitionen in private Fahrzeuge
Kosten für den Kauf oder Betrieb von Fahrzeugen, die nicht nachweislich betrieblich genutzt werden, sind ausgeschlossen – selbst wenn sie über die Firma laufen.

Steuern und Bußgelder
Steuerzahlungen sowie Strafzahlungen oder Bußgelder gelten grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben.

Aufwendungen ohne wirtschaftlichen Bezug
Kosten, die nicht eindeutig mit der Geschäftstätigkeit verbunden sind, werden nicht anerkannt – selbst wenn sie aus dem Firmenkonto bezahlt wurden.

Versicherungsleistungen und Entschädigungen
Wenn du einen Schaden ersetzt bekommst (z. B. über eine Versicherung), darfst du die ursprünglichen Aufwendungen nicht steuerlich geltend machen.

Überhöhte Repräsentationskosten
Geschäftliche Bewirtungskosten sind nur in begrenztem Umfang absetzbar. Alles darüber hinaus bleibt steuerlich unberücksichtigt.

 

Häufige Fehler vermeiden

  • Fehlende Trennung von privat und geschäftlich: Vermischung führt zur Aberkennung ganzer Kostenblöcke.

  • Unvollständige Belege: Ohne Dokumentation keine Anerkennung.

  • Falsche Annahmen über Absetzbarkeit: Nicht alles, was wirtschaftlich sinnvoll ist, ist auch steuerlich relevant.

 

 

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