In Zypern sind alle Kapitalgesellschaften grundsätzlich verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse durch einen in Zypern zugelassenen Prüfer testieren zu lassen.
Das gilt unabhängig davon, ob dein Unternehmen Gewinn erzielt oder noch in der Anlaufphase ist.
Unternehmen, die zwei Jahre in Folge folgende Grenzwerte nicht überschreiten, sind von der umfassenden Auditpflicht befreit:
Jahresumsatz: maximal 200.000 €
Bilanzsumme (Vermögen): maximal 500.000 €
In diesen Fällen genügt eine sogenannte „Limited Review“ durch einen Prüfer – das ist deutlich einfacher und günstiger als ein vollständiges Audit.
Auch ohne Prüfung bist du verpflichtet, deine Buchhaltung sauber zu führen und fristgerecht einzureichen.
Eine begründete Ausnahme von der Auditpflicht kann jedoch die jährlichen Kosten erheblich senken, besonders für neue oder kleine Firmen.
Du willst deine Steuerpflichten in Zypern sicher im Griff haben? Wir begleiten dich bei der Registrierung, Einreichung und korrekten Vorauszahlung – zuverlässig und rechtssicher.
Die Rechts- und Nutzungsvereinbarung findest du hier.
Wichtiger Hinweis:
Im Rahmen meiner Tätigkeit biete ich keine Steuer-, Rechts- oder Versicherungsberatung an.
Für fachliche Detailfragen arbeite ich mit erfahrenen Steuerberatern und Anwälten auf Zypern zusammen. Gerne stelle ich bei Bedarf den Kontakt her und begleite die Kommunikation im Gründungs-
oder Auswanderungsprozess.