Registrierung, Steuererklärung und Fristen

Was dein Unternehmen in Zypern steuerlich beachten muss

Steuerliche Registrierung

Jede in Zypern gegründete Kapitalgesellschaft muss sich innerhalb von 60 Tagen nach Gründung beim zypriotischen Finanzamt registrieren. Dabei erhält das Unternehmen:

  • eine Steuernummer (TIN)

  • Zugangsdaten für das elektronische Steuerportal TaxisNet

Die Anmeldung erfolgt über das Portal „Tax For All (TFA)“. Nach Registrierung wird alles digital verwaltet.

 

 

Elektronische Steuererklärung

Unabhängig davon, ob dein Unternehmen Gewinn erzielt hat oder nicht – die Abgabe einer Steuererklärung ist verpflichtend.

Die Erklärung erfolgt online über TaxisNet.

 

Frist:
Die Steuererklärung für ein bestimmtes Jahr muss bis zum 31. März des übernächsten Jahres eingereicht werden.
Beispiel: Die Erklärung für 2025 muss bis 31. März 2027 abgegeben werden.

 

Vorauszahlungen (Provisional Tax)

Unternehmen müssen ihre Körperschaftsteuer nicht erst nachträglich zahlen, sondern im laufenden Jahr eine Schätzung abgeben. Die Steuer wird auf Basis dieser Schätzung in zwei Raten bezahlt:

 

  • 31. Juli

  • 31. Dezember

 

Beispiel:
Du schätzt den Jahresgewinn 2024 auf 40.000 €.
→ 12,5 % davon = 5.000 €
→ Zahlbar: 2.500 € im Juli und 2.500 € im Dezember

 

 

Korrektur der Schätzung

Sollte sich deine Prognose im Laufe des Jahres ändern, kannst du bis zum 31. Dezember eine korrigierte Schätzung über das Steuerportal einreichen.

Zu wenig gezahlte Steuer wird dann nachgezahlt – ohne zusätzliche Sanktionen.

 

Nachzahlung und mögliche Strafe

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass du deine Gewinne zu niedrig geschätzt hast (unter 75 % des tatsächlichen Gewinns), und keine Korrektur vorgenommen hast, fällt eine Strafe an:

  • 10 % Zuschlag auf die Differenz zwischen geschätzter und tatsächlicher Steuerlast.

Beispiel:
Geschätzter Gewinn: 40.000 €
Tatsächlicher Gewinn: 60.000 €
Differenz in der Steuerlast: 2.500 €
→ Strafe: 250 €

 

Rückerstattung bei Überzahlung

Wenn du zu viel Vorauszahlung geleistet hast, kannst du dir die Differenz nach Abgabe der finalen Erklärung zurückerstatten lassen.

 

Hinweis zur Prüfungspflicht

Die meisten Unternehmen müssen ihre Buchhaltung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit:

 

  • einem Jahresumsatz unter 200.000 €
    und

  • einer Bilanzsumme unter 500.000 €

Diese dürfen statt eines vollständigen Audits eine vereinfachte Prüfung durchführen lassen.

 

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