Wenn dein Unternehmen in einem Geschäftsjahr Verluste macht, bedeutet das nicht, dass sie steuerlich wertlos sind. In Zypern können Verluste genutzt werden, um künftige Steuerzahlungen zu reduzieren – sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Verluste können über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren vorgetragen werden und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.
Beispiel:
Deine Firma macht 2023 einen Verlust von 20.000 €. 2024 erzielst du einen Gewinn von 25.000 €.
Du kannst die 20.000 € aus 2023 gegenrechnen und zahlst 2024 nur auf die verbleibenden 5.000 € Körperschaftsteuer.
Ein Verlustvortrag ist ausgeschlossen, wenn:
sich die Eigentümerstruktur der Firma ändert und
die Geschäftstätigkeit nicht mehr der ursprünglichen entspricht.
Diese Regel verhindert, dass Verluste „gekauft“ und zur Steuervermeidung genutzt werden.
Wenn dein Unternehmen Teil einer Unternehmensgruppe ist, kannst du Verluste eines Unternehmens mit Gewinnen eines anderen Unternehmens innerhalb der Gruppe verrechnen – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind:
Eine Firma hält mindestens 75 % der Anteile an der anderen
oder
Beide Firmen gehören zu mindestens 75 % derselben Muttergesellschaft
Diese Gruppenverrechnung bietet strategische Spielräume bei der Steueroptimierung innerhalb komplexer Unternehmensstrukturen.
Wenn ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft überführt wird, können bestehende Verluste unter bestimmten Bedingungen auf die neue Firma übertragen werden.
Du willst Verluste strategisch nutzen oder Gruppenstrukturen steuerlich effizient gestalten? Wir prüfen deine Situation im Detail und zeigen dir, wie du alle Spielräume gesetzeskonform ausschöpfen kannst.
Die Rechts- und Nutzungsvereinbarung findest du hier.
Wichtiger Hinweis:
Im Rahmen meiner Tätigkeit biete ich keine Steuer-, Rechts- oder Versicherungsberatung an.
Für fachliche Detailfragen arbeite ich mit erfahrenen Steuerberatern und Anwälten auf Zypern zusammen. Gerne stelle ich bei Bedarf den Kontakt her und begleite die Kommunikation im Gründungs-
oder Auswanderungsprozess.