Re-Domizilierung von Unternehmen aus Deutschland zur Republik Zypern:

Immer mehr deutsche Unternehmen ziehen in Erwägung, ihren Firmensitz nach Zypern zu verlegen, um von dortigen steuerlichen und rechtlichen Vorteilen zu profitieren.

 

Die sogenannte Re-Domizilierung ermöglicht es dabei, den Unternehmenssitz grenzüberschreitend zu verlagern, ohne das Unternehmen neu gründen zu müssen.

 

Dieser Artikel erklärt anschaulich, was hinter dem Verfahren steht, welche Fristen gelten, welche Vorteile es bietet, und wie die Wegzugsbesteuerung dabei zu beachten ist.

 

Hintergrund: Die EU-Fusionsrichtlinie und das Fusionsrichtliniengesetz

Die EU-Fusionsrichtlinie (Richtlinie 2009/133/EG) ist eine wichtige Regelung, die den steuerlichen Rahmen für grenzüberschreitende Unternehmensfusionen, Spaltungen, Einbringungen und den Austausch von Anteilen innerhalb der EU schafft.

Ziel ist es, steuerliche Hindernisse zwischen Mitgliedsstaaten abzubauen und steuerneutrale Umstrukturierungen zu ermöglichen. Dadurch soll der EU-Binnenmarkt besser funktionieren und Unternehmen mehr Flexibilität bei Anpassungen ihrer Strukturen erhalten.

In Deutschland ist diese Richtlinie ins Umwandlungssteuergesetz (UmwStG), insbesondere § 21, eingearbeitet, bekannt als Fusionsrichtliniengesetz.

Dieses Gesetz erlaubt unter bestimmten Bedingungen steuerneutrale Verschmelzungen, Spaltungen oder Übertragungen von Vermögen und Anteilen zwischen Unternehmen verschiedener EU-Staaten.

 

Somit können Funktionen oder Beteiligungen rechtssicher z.B. in eine zypriotische Gesellschaft (Ltd oder Holding) verlagert werden.

 

Wichtig ist:

  •     Beide Gesellschaften müssen in der EU ansässig sein (Zypern ist EU-Mitglied).
  •     Die neue Struktur muss wirtschaftlich begründet sein, ohne reinen Steuervermeidungszweck                                    (Missbrauchsverbot).
  •     Die zypriotische Gesellschaft muss echte Substanz und Funktion besitzen (Büro, Mitarbeiter,                                    Geschäftstätigkeit). 
  •     Die Übertragung wird buchhalterisch und rechtlich korrekt vollzogen.

Ablauf und Fristen bei der Re-Domizilierung nach Zypern

Nach Antrag beim zypriotischen Handelsregister erhält das Unternehmen eine vorläufige Fortführungsbescheinigung.

 

Innerhalb von 6 Monaten muss nachgewiesen werden, dass das Unternehmen in Deutschland gelöscht wurde.

Nach Vorlage dieser Bescheinigung wird die endgültige Fortführungsbescheinigung ausgestellt, und die Re-Domizilierung gilt als abgeschlossen.

 

Vorteile der Re-Domizilierung nach Zypern

  • Steuerliche Vorteile: Körperschaftsteuersatz von 12,5%, keine Quellensteuer auf Dividenden und Kapitalgewinne, viele Doppelbesteuerungsabkommen.

  • Steuerneutrale Übertragung: Keine sofortige Besteuerung der stillen Reserven bei der Übertragung von Vermögen oder Anteilen.

  • Rechtliche Kontinuität: Die Gesellschaft bleibt dieselbe und verliert nicht ihre Geschäftshistorie.

  • Liquiditätsvorteil: Keine sofortige Steuerzahlung bedeutet mehr Kapital für Investitionen oder Wachstum.

  • Gestaltungsspielraum: Spätere Steuerzahlung kann strategisch geplant oder durch günstigere Verhältnisse ausgesetzt oder vermindert werden.

  • Internationale Flexibilität: Strukturverlagerung passt sich EU-weit an, erleichtert Expansion und Kapitalströme.

Wegzugsbesteuerung: Was ist zu beachten?

Die Wegzugsbesteuerung fällt an, wenn Gesellschafter oder Eigentümer ihren Steuerwohnsitz ins Ausland verlegen. Hierbei werden unter Umständen stille Reserven, also nicht realisierte Wertsteigerungen, bei Wegzug steuerlich relevant.

 

Das bedeutet, Deutschland fordert die Besteuerung dieser stillen Reserven, obwohl kein tatsächlicher Verkauf stattgefunden hat.

Dank der EU-Fusionsrichtlinie und des deutschen Außensteuergesetzes kann diese Steuer in vielen Fällen gestundet werden, solange die Gesellschaft ihren Sitz innerhalb der EU/EWR behält und Substanz nachgewiesen wird. Die Steuer wird also nicht erlassen, sondern zeitlich aufgeschoben.

 

Sie wird fällig bei:

  • Verkauf der Anteile,

  • Ausschüttung von Gewinnen,

  • Aufgabe der Struktur,

  • Wegzug aus dem EU-/EWR-Gebiet,

  • oder Strukturbruch.

Diese Stundung ist kein Freifahrtschein zur Steuervermeidung, sondern ein Werkzeug für strategische Planung.

 

Wichtig ist, dass die Struktur wirtschaftlich begründet und mit Substanz ausgestattet ist, um eine Anerkennung durch die Finanzverwaltung zu gewährleisten.

 

Risiken und Stolperfallen

  • Die Finanzverwaltung prüft genau, ob die Struktur nur zur Steuervermeidung genutzt wird (Missbrauchsverbot).

  • Reine Briefkastenfirmen ohne echte Geschäftstätigkeit oder Mitarbeiter in Zypern werden nicht anerkannt.

  • Es gelten strenge Dokumentations- und Offenlegungspflichten.

  • Bei späterer Veräußerung oder Auflösung können Nachversteuerungen inkl. Zinsen anfallen.

 

Ein Werkzeug für langfristige Planung

Die Re-Domizilierung nach Zypern mit Nutzung der EU-Fusionsrichtlinie und dem Fusionsrichtliniengesetz ist ein hochkarätiges Instrument zur internationalen Expansion und Steueroptimierung.

 

Sie ist jedoch kein kurzfristiger Steuertrick, sondern eine nachhaltige Strategie für Unternehmer mit echten Wachstumsplänen und Bereitschaft zur Einhaltung aller Anforderungen.

 

Professionelle Beratung in Deutschland und Zypern ist unverzichtbar – von der rechtlichen Konzeption bis zur steuerlichen Umsetzung und laufenden Betreuung.

 

Mit dem richtigen Experten-Team eröffnen sich zahlreiche Chancen, den Firmensitz flexibel und steuereffizient in einem der attraktivsten EU-Länder zu positionieren.

 

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